Trinkwasserschutz DVGW-Arbeitsblett W551

Die 3-l-Regel aus dem DVGW-Arbeitsblatt W 551 wird zur Definition von Klein- und Großanlagen sowie als Vorgabe für den Bau von Trinkwasser-Installationen genutzt. Da es zur 3-l-Regel immer wieder Fragen gibt, soll sie im Folgenden erläutert werden.

Bild 1: Trinkwasser-Installation für erwärmtes Trinkwasser mit Bezeichnungen der einzelnen Bestandteile

Bild 2: Kleinanlage (das Volumen des gespeicherten erwärmten Trinkwassers im Trinkwassererwärmer ist <  400 l und das Wasservolumen zwischen dem Trinkwassererwärmer und den Entnahmestellen ist < 3 l).

Die geänderte Trinkwasserverordnung nimmt Bezug auf das DVGW-Arbeitsblatt W551 als allgemein anerkannte Regel der Technik. Sie schreibt u.a. vor, dass der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasser-Installation eine Anzeigepflicht nach §13 Absatz 5 und eine Untersuchungspflicht gemäß §14 Absatz 3 (Betreiberuntersuchung) haben kann, wenn eine Großanlage in seiner Trinkwasser-Installation vorhanden ist.* Damit hat die Definition von Klein- und Großanlagen im DVGW-Arbeitsblatt W 551 erneut aktuelle Bedeutung erlangt. Teil der Definition zur Unterscheidung von Groß- und Kleinanlagen ist die sogenannte 3-l-Regel.
Unabhängig vom Vorhandensein einer Großanlage ist nach Trinkwasserverordnung jeder Betreiber von Wasserversorgungsanlagen (auch von Trinkwasser-Ins­tallationen in Gebäuden) dafür verantwortlich, dass keine Krankheitserreger in schädigenden Konzentrationen durch das Trinkwasser verteilt werden (§4 TrinkwV 2001).

Kleinanlagen
Kleinanlagen sind im DVGW-Arbeitsblatt W 551 (2004-04) definiert als Speicher-Trinkwassererwärmer und zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer in:

  • Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern – unabhängig vom Inhalt des Trinkwassererwärmers und dem Inhalt der Rohrleitung, Anlagen mit Trinkwassererwärmern mit einem Inhalt < 400 l und einem Inhalt < 3 l in jeder Rohrleitung zwischen Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle. Dabei wird die eventuelle Zirkulationsleitung nicht berücksich­tigt.

Die Definition einer Zirkulationsleitung lautet:

  • DIN 1988 Teil 1 (Dez. 1988): Zirkulationsleitung ist eine „Leitung, die ohne Entnahmestelle erwärmtes Trinkwasser dem Trinkwassererwärmer zurückführt.“
  • DIN EN 806-1 (Dez. 2001): Zirkulationsleitung ist „Eine Leitung in einem Kreislauf für erwärmtes Trinkwasser, in der Wasser zum Wassererwärmer oder zum Warmwasserspeicher zurückläuft.“

Häufig werden die Begriffe Zirkulationsleitung und Zirkulationssystem in unzulässiger Weise gleichgesetzt. Die vom Trinkwassererwärmer zur betrachteten Entnahmestelle führenden Leitungen des Zirkulationssystems werden als Steig­stränge Trinkwasserleitung warm (PWH) bezeichnet. In Bild 1 sind weitere Begriffe für die Teile der Trinkwasser-Installation anhand eines Schaubildes aufgeführt (nur Trinkwasser-Installation für erwärmtes Trinkwasser).

Großanlagen
Die Definition der Großanlagen ist im DVGW-Arbeitsblatt W551 aus dem Jahr 2004 detaillierter als in der ersten Ausgabe des W551 aus dem Jahr 1993. Während das Arbeitsblatt aus dem Jahr 1993 Großanlagen als alle anderen Anlagen, die nicht unter Kleinanlagen fallen, definiert, ist das Arbeitsblatt von 2004 dort etwas ausführlicher: Großanlagen (2004) sind Speicher-Trinkwassererwärmer und zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer z.B. in:

  • Wohngebäuden,
  • Hotels,
  • Anlagen mit Trinkwassererwärmern und einem Inhalt < 400 l und/oder <  3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle,
  • Altenheimen,
  • Krankenhäusern,
  • Bädern,
  • Sport- und Industrieanlagen,
  • Campingplätzen,
  • Schwimmbädern.

Zur Beurteilung einer Trinkwasser-Ins­tallation im Hinblick auf die Unterscheidung von Kleinanlage und Großanlage werden somit zwei Merkmale herangezogen.
Merkmal 1: Das Volumen des gespeicherten erwärmten Trinkwassers im Trinkwassererwärmer kleiner oder gleich 400l. Ist dieses größer als 400l, liegt per Definition eine Großanlage vor.
Merkmal 2: Das Wasservolumen zwischen dem Trinkwassererwärmer und den Entnahmestellen kleiner oder gleich 3l. Ist dieses größer als 3l, liegt per Definition eine Großanlage vor. Hierbei wird jede Entnahmestelle für erwärmtes Trinkwasser und das Volumen jedes Fließwegs zwischen dem Trinkwassererwärmer und den einzelnen Entnahmestellen betrachtet. Sind alle Volumina kleiner oder gleich 3 l, liegt in diesem Merkmal eine Kleinanlage vor. Eine Zirkulationsleitung wird bei der Ermittlung des Wasservolumens nach Merkmal 2 nicht einbezogen (siehe Definition Kleinanlagen).


Teil der Definition zur
Unterscheidung von Groß- und
Kleinanlagen ist die sogenannte
3-l-Regel.


Zur Erleichterung der Betrachtung wird häufig nur die am weitesten vom Trinkwassererwärmer entfernte Entnahmestelle zur Berechnung herangezogen. Ist das Wasservolumen im Fließweg zwischen Trinkwassererwärmer und dieser Entnahmestelle kleiner oder gleich 3 Litern, ist davon auszugehen, dass auch die Wasservolumen der anderen Fließwege der näher am Trinkwassererwärmer liegenden Entnahmestellen bei gleichem Rohrdurchmesser kleiner oder gleich 3 Litern sind. Es liegt dann in diesem Merkmal eine Kleinanlage vor. Dies wird

in den Bildern 2 und 3 anhand von Beispielen verdeutlicht.
Bild 2 zeigt eine Kleinanlage. Das Speichervolumen für erwärmtes Trinkwasser im Trinkwassererwärmer beträgt weniger als 400l. Der Fließweg zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestellen ist hier rot dargestellt, und sein Volumen beträgt bei jedem Fließweg weniger oder gleich 3l. Die Zirkulationsleitung (Rückführung des erwärmten Trinkwassers zum Trinkwassererwärmer) ist violett dargestellt. In beiden Merkmalen liegt somit eine Kleinanlage vor.
In Bild 3 ist eine weitere Trinkwasser-Installation für erwärmtes Trinkwasser zu sehen. Obwohl das erste Merkmal eingehalten ist (das Speicher-
volumen des Trinkwassererwärmers liegt unter 400 Litern), ist die Bedingung des zweiten Merkmals zur Bestimmung einer Großanlage nicht eingehalten, das heißt, das Wasservolumen im Fließweg zwischen Trinkwassererwärmer und mindestens einer Entnahmestelle ist größer als 3l. Die in Bild 3 dargestellte Trinkwasser-Installation ist per Definition eine Großanlage. Die Zirkulationsleitung (Rückführung des erwärmten Trinkwassers zum Trinkwassererwärmer) ist violett dargestellt und wird nicht in die Ermittlung einbezogen. Der betrachtete Fließweg zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle ist mit einer gestrichelten Linie versehen worden.


Als Vorgabe für den Bau von Trinkwasser- Installationen wird die 3-l-Regel ebenfalls herangezogen.


Bau einer Trinkwasser-Installation
Als Vorgabe für den Bau von Trinkwasser-Installationen wird die 3-l-Regel ebenfalls herangezogen. Errechnet der Planer, dass bei der neuen Trinkwasser-Installation ein Wasservolumen von größer 3 Litern zwischen Trinkwassererwärmer und mindestens einer Entnahmestelle vorliegt, so hat er ein Zirkulationssystem oder eine Begleitheizung (Temperaturhalteband) einzubauen. Begleitheizungen sind in der Praxis jedoch eher unüblich. Das Zirkulationssystem ist so zu bemessen, dass im zirkulierenden Trinkwasser die Temperatur zwischen Ausgang Trinkwassererwärmer und Eintritt in den Trinkwassererwärmer um nicht mehr als 5K (Kelvin) verringert wird. Die Berechnung des Zirkulationssystems erfolgt nach DVGW-Arbeitsblatt W553. Mittels Zirkulationsregulierventilen kann der hydraulische Abgleich im Zirkulationssys­tem sichergestellt werden. Schwerkraftbetriebene Zirkulationssysteme sind aus hygienischer Sicht nicht geeignet.
Stockwerkszuleitungen oder Einzelzuleitungen, deren Wasservolumen kleiner oder gleich 3 Litern sind, können ohne Zirkulationssystem oder selbstregulierende Begleitheizung gebaut werden. Das bedeutet, dass alle Trinkwasser-Installationen, die Merkmal 2 (? 3 l) nicht erfüllen, ein Zirkulationssystem enthalten (oder eine Begleitheizung) und dass das Wasservolumen ab Abgang vom Zirkulationssystem (z.B. in die Stockwerks- oder Einzelzuleitungen) immer weniger als 3l bei Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betragen muss.
Zur Prophylaxe der Legionellenvermehrung ist damit sichergestellt, dass zwischen dem Punkt, an dem die einzuhaltende Temperatur gewährleistet ist (z.B. Trinkwassererwärmer oder Zirkulationssystem) und der am weitesten entfernten Entnahmestelle weniger als 3l Volumen vorhanden sind.

Betrieb von Trinkwasser-Installationen
Trinkwasserinstallationen sind jeweils für bestimmte Betriebsbedingungen ge­plant und gebaut worden. Auch der Betrieb der Trinkwasser-Installation muss bestimmungsgemäß erfolgen. Bestimmungsgemäßer Betrieb ist definiert als ein Betrieb der Trinkwasser-Installation mit regelmäßiger Kontrolle auf Funktion sowie die Durchführung der erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen für den betriebssicheren Zustand unter Einhaltung der zur Planung und Errichtung zugrunde gelegten Betriebsbedingungen.
Beim Betrieb ist das Nutzerverhalten, d.h. die Verbrauchsgewohnheiten, entscheidend. Wird die Trinkwasser-Installation nicht regelmäßig mit frischem Trinkwasser durchströmt, kann auch das oben angegebene 3-l-Volumen als Obergrenze keine Legionellenprophylaxe gewährleisten.
Eine Übersicht über Klein- und Großanlagen und die zugeordneten Merkmale 1 und 2 sind in der Tabelle 1 dargestellt.

Ermittlung des Wasservolumens in Leitungsabschnitten
Die Daten für die Berechnung der Volumina sind aus den Bestandsplänen, Wartungs- und Bedienungsunterlagen zu entnehmen. Obwohl die Lieferung von Bestandsplänen sowie von Wartungs- und Bedienungsunterlagen vorgeschriebener Bestandteil einer Bauleistung (VOB, DIN 18381 Teil C) sind, sind diese Unterlagen häufig nicht vorhanden, nicht mehr vollständig oder nicht mehr aktuell. Die Aktualisierung bzw. Neuerstellung im Zuge einer Sanierung einer Trinkwasser-Installation erfordert einen erheblichen Aufwand. Jeder Bauherr ist deshalb gehalten, diese Unterlagen einzufordern und aufzubewahren.

Weiterführende Hinweise
Zusätzlich zu seiner Webseite mit den häufig gestellten Fragen zu Legionellen (FAQ) hat der DVGW weitere Informationen zum Thema Legionellen veröffentlicht.

  • DVGW-Information Wasser Nr. 74 „Hinweise zur Durchführung von Probennahmen aus der Trinkwasser-Installation für die Untersuchung auf Legionellen“ wurde kürzlich veröffentlicht. In ihr sind die wesentlichen Inhalte der Normen, Regelwerke und Empfehlungen in Bezug auf die Probennahme von Trinkwasser aus der Trinkwasser-Installation für die Untersuchungen auf Legionellen zusammenfassend dargestellt.
  • TWIN Nr. 06 „Durchführung der Probennahme zur Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen (ergänzende systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen)“ gibt in Ergänzung zur Wasserinformation Nr. 74 konkrete Empfehlungen zur Probennahme selbst.

*) Weitere Anforderungen sind Abgabe von Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit. Nach § 14 Absatz 3 ist zusätzlich das Vorhandensein von Duschen oder sonstigen Einrichtungen zur Vernebelung Voraussetzung für die Untersuchungspflicht des Betreibers.

Autorin: Dr. Karin Gerhardy, DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs e.V., Bonn, E-Mail: gerhardy@dvgw.de

Bilder: Gerhardy (DVGW)


www.dvgw.de

Bild 3: Großanlage (hier: aufgrund von mehr als 3 l Wasservolumen zwischen Trinkwassererwärmer und mindestens einer Entnahmestelle, siehe gestrichelte Linie).


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